Bau- und Architektenrecht

Wir beraten und vertreten bereits seit Jahrzehnten umfassend die mittelständische Bauwirtschaft im Hoch- und Tiefbau. Unser Klientel sind die privaten Bauherrn, die Bauträger, Projektgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften sowie bauausführende Firmen aller Gewerke, sowie Architekten und Ingenieure aller Fachrichtungen.

Wir bringen uns ein bei der Vertragsgestaltung von Werkverträgen (GMP/PPP/GÜ/GU/ Pauschal-Einheitspreis und Funktionalvertrag), der Ausschreibung, Gewerkevergabe und baubegleitenden Objektüberwachung inklusive Teilnahme an wesentlichen Jour-Fix-Besprechungen.

Zentrale Bedeutung messen wir der Vorbereitung und Durchführung der Abnahme zu, um das wesentliche Ziel der Vertragserfüllung zu erreichen.

Präventive oder bei Vertragsstörung sichernde selbständige Beweisverfahren, wie letztlich die nachhaltige prozessuale Durchsetzung begründeter Ansprüche aus dem Werkvertrag sowie die Abwehr unberechtigter Einwendungen gehört zu den Grundpfeilern unserer anwaltlicher Tätigkeit im zivilen Bau- und Architektenrecht.

Wir vertreten Sie kompetent, zuverlässig und nachhaltig in Schlichtungen, Schiedsgutachtens- und schiedsgerichtlichen Verfahren, wie auch vor den staatlichen Gerichten bis zum Oberlandesgericht und begleiten auf Wunsch das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof.In gleicher Weise stehen wir Architekten und Ingenieuren in Vertrags- und Abwicklungsfragen (HOAI/BGB) zur Verfügung. Ob in Fragen der Wettbewerbsteilnahme, der Vertragsgestaltung, der vorbereitenden Auftragsverhandlung, den einzelnen Leistungsphasen, der Vergütung und Abrechnung, aber auch bei Problemen der Haftung aus Planungsfehler und Objektüberwachungsversehen treffen Sie auf uns als versierte und langjährig schwerpunktmäßig tätige Rechtsanwälte.