Erbrecht

Unsere Mandanten können hier auf langjährige Erfahrung zurückgreifen, die die außergerichtliche Beratung und Gestaltung wie auch die gerichtliche Vertretung und Durchsetzung im erbrechtlichen Mandat umfasst.Im Bereich des Erbrechts stellen sich umfassende Anforderungen an die anwaltliche Beratung und Vertretung. Hier gilt es nicht nur die reine Rechtsnachfolge für den Todesfall zu gestalten, es wird regelmäßig in bestehende persönliche und rechtsgeschäftliche Beziehungen eingegriffen und damit werden auch zahlreiche übergreifende Rechtsgebiete berührt.

Erbrechtliche Angelegenheiten sind unter anderem

  • die Gestaltung der Erbfolge durch Testament, Erbvertrag, Ehe- oder Gesellschaftsvertrag mit erbrechtlichen Bestimmungen
  • die Gestaltung im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge
  • Auslegung von Testamenten, Erbauseinandersetzungen
  • das formelle Erbscheinsverfahren
  • die Testamentsvollstreckung
  • die Berücksichtigung von Pflichtteilsrechten und ihre Berechnung