Internationales Privatrecht

Unsere Tätigkeit im internationalen Privatrecht umfasst die Durchsetzung der Rechte von Mandanten in Streitigkeiten mit Auslandsberührung. Diese Tätigkeit erfordert nicht nur Kenntnisse in den jeweiligen Rechtsordnungen sowie der einschlägigen europarechtlichen Regelungen, sondern insbesondere auch effektive und zuverlässige Kooperationen mit ausländischen Rechtsanwälten.

Die Bestelmeyer Rechtsanwälte verfügen über langjährige und enge Kontakte zu europäischen und US-amerikanischen Rechtsanwälten, wodurch eine schnelle, effiziente und insbesondere auch auf der Kostenseite transparente Rechtsverfolgung im Ausland gewährleistet wird. Die Effektivität bei der Rechtsdurchsetzung für ausländische Mandanten in Deutschland wird durch die Führung der Korrespondenz auch in Englisch sowie Französisch sichergestellt.

Tätigkeitsschwerpunkte sind

  • Geltendmachung und Abwehr von Forderungen im europäischen Ausland, insbesondere Frankreich
  • Geltendmachung von Forderungen und Rechten ausländischer, insbesondere französischer Mandanten in Deutschland
  • Abwicklung grenzüberschreitender Rechtsangelegenheiten in den Bereichen Erbrecht, Immobilienrecht, Handelsrecht
  • Beratung und Vertragsgestaltung in transnationalen, insbesondere deutsch-französischen Handelsbeziehungen unter besonderer Berücksichtigung daraus resultierender Haftungsproblematiken (Gewährleistung, Mängelfolgeschäden, Haftung aus Verschulden)