Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht erfasst neben dem Recht der Personengesellschaften, dem Recht der Kapitalgesellschaften auch das Umwandlungsrecht. Dabei kommt das Gesellschaftsrecht nicht nur im klassischen Bereich des Betriebs eines Unternehmens zur Anwendung – wenn auch hier die Schwerpunkte seiner Anwendung liegen. Wir beraten Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen in sämtlichen Fragen des Gesellschaftsrechts. Dabei reicht unsere Beratung von der Gründungsphase über die laufende gesellschaftsrechtliche Betreuung bis hin zur Umstrukturierung und Veräußerung von Unternehmen.

Gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten beinhalten unter anderem

  • Beratung bei der Gesellschaftsgründung und der Formwahl
  • Beratung bei Umwandlungen
  • Beratung bei konzernrechtlichen Aufgabenstellungen
  • Bestellung, Abberufung und Haftung von Geschäftsführern, Vorständen, Prokuristen, Führungskräften
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern sowie zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft
  • Betreuung von Unternehmenskäufen und -verkäufen