Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für die Tätigkeiten der Rechtsanwälte bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren werden, soweit das RVG nicht etwas anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Vergütungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen. Deshalb werden häufig Vergütungsvereinbarungen getroffen, die gelegentlich unter den gesetzlichen, häufig auch über den gesetzlichen Vergütungen liegen können.
Das Gebührenrecht ist aufgrund seiner Komplexität für Rechtssuchende oftmals schwer verständlich, wird aber auch häufig von der Anwaltschaft nicht ausreichend beherrscht. Es sind meist die Sonderfälle, die – da kompliziert – oft Missverständnisse zwischen Mandanten und Rechtsanwälten entstehen lassen, gelegentlich aber auch zu fehlerhaften Abrechnungen führen.
Wir beraten und vertreten sowohl die Interessen ehemaliger Mandanten gegen unangemessen hohe Gebührenforderungen ihrer Rechtsanwälte, als auch die Interessen der Rechtsanwälte bei der Durchsetzung angemessener Gebührenforderungen gegenüber dem bisherigen Auftraggeber. Unsere Beratung und ggf. auch Vertretung umfasst insbesondere die Prüfung anwaltlicher gesetzlicher Gebührenforderungen wie auch die Angemessenheit vereinbarter Vergütungsforderungen auf Stundenbasis oder Pauschalierung sowie die Fertigung gutachtlicher Stellungnahmen.
Rechtsanwalt Jürgen Bestelmeyer war ehrenamtliches Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer München und von 1992 bis 2018 in der Gebührenabteilung, seit Mai 2002 als Vorstand einer Gebührenabteilung tätig und nahm seit Jahren an den Gebührenreferententagungen der Bundesrechtsanwaltskammer teil.