Forderungsbeitreibung

Wir übernehmen für unsere Mandanten alle mit der Geltendmachung, Titulierung und Beitreibung offener Forderungen in Zusammenhang stehenden außergerichtlichen und gerichtlichen Maßnahmen.

Auf Wunsch verhandeln wir in Ihrem Interesse mit Ihren Schuldnern über Anerkenntnis, Vergleichsvereinbarungen, Ratenzahlungs- oder Stundungsregelungen und überwachen deren Einhaltung.

Sollte eine außergerichtliche Erledigung nicht erreicht werden können, erwirken wir für Sie auf schnellstem Weg im Mahn- bzw. streitigen Zivilverfahren einen rechtskräftigen Titel und leiten sämtliche zur Beitreibung Ihrer Ansprüche erforderlichen Maßnahmen (Zwangsvollstreckung) ein.

 

Unsere Zwangsvollstreckungsabteilung verfügt über langjährige Erfahrungen und ist mit den “Besonderheiten” der Zwangsvollstreckung bestens vertraut. Wir achten darauf, dass über eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Gerichtsvollziehern/innen effektiv und ergebnisorientiert alle zur Verfügung stehenden Mittel ergriffen werden, um Ihnen zu Ihrem Geld zu verhelfen.